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Allgemeine Geschäftsbedingungen RC events

Geschäftsbedingungen für Services der smartEvents GmbH als Reseller/ Host der Online-Live-Event-Plattform RingCentral events (RC-events-AGB)

Präambel

Die smartEvents GmbH ist offizieller Reseller der Online-Event-Plattform RingCentral events zur Veranstaltung virtueller bzw. hybrider Events, auf die über das Internet zur Nutzung zugegriffen werden kann (Software as a Service). 
 
Der Anbieter ist dabei als zertifizierter Reseller bzw. Host nicht befugt, den Plattformbetreiber RingCentral events selbst zu binden oder zu vertreten. Der Anbieter ist lediglich befugt Lizenzen für die Nutzung der Plattform RingCentral events zu vergeben und begleitende Services für den Kunden im Rahmen seiner Nutzung der Plattform anzubieten und zu erbringen.

1. Gegenstand dieser AGB

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „RC-events-AGB“ oder nur „AGB“ oder „Bedingungen“ genannt) gelten für alle Services einschließlich Lizenzerteilung der Firma smartEvents GmbH, Dresden (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), die in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform RingCentral events (nachfolgend auch nur „Plattform“ genannt) über den Anbieter durch den Kunden stehen (nachfolgend „RingCentral events-Services“ genannt). Sämtliche hier geregelten Punkte betreffen somit ausschließlich den eigenen Leistungsbereich des Anbieters und nicht den Leistungsbereich des Plattformbetreibers RingCentral events.

1.2.

Für die Nutzung der Plattform selbst gelten hingegen ausschließlich die RingCentral events Nutzungsbedingungen (Terms & Conditions) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers RingCentral events (RingCentral events, 20 Davis Dr, Belmont, CA 94002, Vereinigte Staaten) sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung und können in ihrer englischen Originalfassung jederzeit hier abgerufen und gespeichert werden: RingCentral events global platform terms . Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter diesem eine auf Deutsch übersetzte Fassung zur Verfügung.

Jedoch ist rechtsverbindlich stets nur die englische Originalfassung.

1.3

Der Kunde möchte die Plattform im Wege des Onlinezugriffs als SaaS-Leistung (Software as a Service) nutzen und Teilnehmern an seinen Veranstaltungen zur Verfügung stellen.

1.4

Gegenstand dieser AGB ist daher die Bereitstellung der Software zur Durchführung des aus demjeweiligen Auftrag/Angebot hervorgehenden Events des Kunden zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software durch den Anbieter gegenüber dem Kunden auf Zeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts und die Inanspruchnahme weiterer Services des Anbieters soweit angeboten und beauftragt.

1.5

Diese AGB gelten ausschließlich; Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Kunden unter Hinweis der vorrangigen Geltung seiner eigenen AGB erfolgt oder wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesem Vertrag abweichender Bedingungendes Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.6

Der zugehörige Auftrag das jeweilige Angebot des Anbieters gegenüber dem Kunden sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

1.7

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter

Eine vertragliche Beziehung des Anbieters zu Dritten, wie beispielsweise Teilnehmern der Events des Kunden entsteht nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Der Anbieter stellt über die Lizenzen der Plattform lediglich Infrastruktur und Funktionalitäten zur Ermöglichung der Kommunikation zwischen dem Kunden und dessen Teilnehmern, sowie zur Verwaltung der Teilnehmer des Kunden zur Verfügung. Es ist daher ausschließlich Pflicht des Kunden, die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen im Hinblick auf die konkrete Nutzung von Infrastruktur und Funktionalitäten in eigener Verantwortung zu erfüllen. Der Kunde hat daher bspw. sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten seiner Kunden an ihn und an den Anbieter zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages, wie auch des Vertrages zwischen Kunde und seinen Kunden rechtmäßig und zulässig ist. Der Kunde trägt überdies Verantwortung für die ordnungsgemäße Information der Teilnehmer nach Art. 12 ff. DSGVO über die Datenverarbeitung.

1.8

Diese RC-events-AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden zur Erbringung von RingCentral events-Services und zwar auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der RingCentral events-AGB.

1.9

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Vertragspartner der diesen AGB zugrunde liegenden Verträge und Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich Gewerbetreibende Unternehmer (§ 14 BGB). Der Kunde versichert mit Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

2. Vertragsinhalt

2.1

Diese AGB regeln neben der Lizenzierung der Plattform auch – soweit jeweils im Einzelnen beauftragt – die vom Anbieter durchzuführende Individualprogrammierung bzw. das so genannte Customizing, also die Einrichtung der Software für den Kunden in dem von ihm gewünschten Look & Feel hinsichtlich des konkreten Events einschließlich Parametrierung und Einrichtung der Plattform, die Erbringung von Supportleistungen und die Beratung und das Projektmanagement des Anbieters.

2.2

Die Nutzung der Plattform selbst wiederum wird hier nicht geregelt, sondern ausschließlich über die RingCentral events Nutzungsbedingungen (Terms & Conditions), wie in Ziffer 1.2. geregelt.

2.3

Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Sie stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden Eine Bestellung ist nur verbindlich, wenn der Anbieter sie bestätigt oder ihr durch Zusendung der Ware bzw. Erbringung der Leistung nachkommt.

2.4

Soweit Angestellte des Anbieters Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung des Anbieters schriftlich bestätigt

3. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der Leistungspflichten im Rahmen des Zumutbaren. Insbesondere hat er alle Informationen zu erteilen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und die der Anbieter vom Kunden benötigt. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Vergütung, digitaler Rechnungsversand

 4.1.

Jede über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Tätigkeit Leistung des Anbieters ist vom Kunden gesondert zu vergüten.

4.2.

Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Anbieter für diese Leistung in der aktuellen Preisliste oder üblicherweise verlangten Vergütungssätze als üblich.

4.3.

Rechnungen versendet der Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich in digitaler Form per E-Mail. Auf Wunsch des Kunden versendet der Anbieter gegen eine zusätzliche Pauschale in Höhe von EUR 3,00 netto pro Rechnungsversand die Rechnung postalisch in Papierform.

5. Zahlung, Fälligkeit

5.1.

Alle genannten Preise sind Nettopreise, solange sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet sind und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Steuern.

5.2.

Die Parteien vereinbaren Vorkasse, solange nichts Abweichendes vereinbart Der Kunde hat den vereinbarten Gesamtbetrag im Voraus an den Anbieter zu zahlen.

5.3.

Alle Beträge sind – soweit nicht abweichend vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und jeweils in voller Höhe ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen.

5.4.

Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, als Mindestschaden Verzugszinsen undsonstigen Verzugsschaden in gesetzlicher Höhe gemäß 288 BGB zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen weiteren Schaden oder höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

5.5.

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder geleisteteBeträge zurückgebucht bzw. zurückbelastet werden, ist der Anbieter, unbeschadet weitergehender Ansprüche, berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu Gleicht der Kunde die offen Forderung aus, wird der Zugang wieder entsperrt.

6. Customizing, Einrichtung, Parametrierung, Beratung und Projektmanagement des Anbieters

6.1.

Wenn und soweit im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart, richtet der Anbieter die Plattform für denKunden ein, nimmt die vereinbarten Einstellungen vor, passt die Plattform auf das konkrete Event des Kunden nach dessen Vorgaben in seinem Look & Feel an (Customizing), berät den Kunden und übernimmt für den Kunden das Projektmanagement für ein bestimmtes Vorhaben.

6.2.

Der Anbieter kann die Leistungen selbst, das heißt durch eigene Mitarbeiter, erbringen und/oder sich nach eigenem Ermessen hierfür Dritten bedienen, beispielsweise freien Mitarbeitern bzw. Subunternehmern.

6.3.

Projektablauf:

Die Umsetzung der vereinbarten Leistung erfordert eine Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Wenn und soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, vereinbaren die Parteien im Interesse eines strukturierten Projektablaufs, dass die Entwicklung und Erstellung der vereinbarten Leistung in enger Abstimmung erfolgt.

6.4.

Projektteams:

Abhängig von Größe und Umfang des Projekts bestimmt der Anbieter verbindlich, ob und in welchem Umfang es der Bildung von Projektteams bedarf. Nach entsprechender Prüfung und Information durch den Anbieter werden die Parteien unverzüglich mindestens jeweils einen Projektleiter und einen Stellvertreter benennen (abhängig von der Projektgröße ggf. auch ein größeres Projektteam). Der Projektleiter und sein Stellvertreter sind für die jeweils andere Vertragspartei bei allen Fragen, die das Projekt betreffen, die ausschließlichen Ansprechpartner für Absprachen aller Art. Die Parteien versichern, dass die von ihnen zu benennenden Projektleiter und Stellvertreter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen. Den Parteien steht es frei, die von ihnen benannten Projektleiter und deren Stellvertreter durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind dem Vertragspartner jeweils unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Bei der Vornahme von Änderungen werden die beiden Parteien dafür Sorge tragen, dass keine Störungen des Projektablaufs eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren Projektverlauf notwendig sind.

6.5.

Mitwirkungspflichten des Kunden:

Den Kunden treffen im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Mitwirkungspflichten, die zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind und in seinem Einflussbereich liegen. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für Entwicklung, Herstellung und Pflege der Weblösung erforderlichen Informationen verpflichtet. 

6.6.

Der Kunde stellt dem Anbieter in die Plattform einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Beschaffung/ Herstellung der Inhalte und das Vorhandensein der erforderlichen Nutzungsrechte ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Plattform bzw. Dem konkreten Event verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.

6.7.

Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere einzubindende Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Der Anbieter wird mit dem Kunden abstimmen, ob und in welcher Form der Kunde Inhalte zur Verfügung stellt. Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form vereinbart wird, ist auch das jeweils zu verwendende Dateiformat abzustimmen.

6.8.

Soweit Testläufe, Abnahmetests o.ä. notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter abstellen, die bevollmächtigt sind, notwendige oder zweckmäßige Entscheidungen zu treffen. Sollten solche Tests erforderlich sein, können die Testfälle in einer Anlage zum Einzelauftrag von den Parteien definiert werden.

6.9.

Sofern der Anbieter dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem Anbieter jeweils unverzüglich mitteilen. Die Parteien können dies, falls erforderlich, in einem verbindlichen Zeitplan näher regeln.

6.10.

Kann die Leistung des Anbieters aufgrund unzureichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur verzögert beginnen bzw. nur verspätet abgeschlossen werden, so geht die damit einhergehende Verlängerung der Ausführungsdauer zu Lasten des Kunden.

6.11.

Die Gewährleistungszeit für die Customizing-Leistungen des Anbieters beträgt ein Jahr nach Abnahme durch den Kunden.

6.12.

Die werkvertraglichen Leistungen des Anbieters (Customizing, Parametrisierung) werden in der Regel abschnittsweise unter Berücksichtigung des Angebots des Anbieters erbracht und vom Kunden Nach Fertigstellung der einzelnen Leistungen teilt dies der Anbieter dem Kunden mit, der dann prüft, ob die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die (Teil-) Leistungen abzunehmen.

6.13.

Erachtet der Kunde die erbrachten (Teil-)Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen dem Anbieter unverzüglich schriftlich unter Nennung der Gründe mitzuteilen.

6.14.

Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird der Anbieter hierzu Stellung Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. Der Anbieter wird sich in zumutbarem Umfang bemühen rechtzeitig gerügte Fehler zu beheben und die Software spätestens einen Tag vor der Veranstaltung gemäß Einzelvertrag fehlerfrei zur Verfügung zu stellen.

6.15

Nach Abschluss aller Leistungen zeigt der Anbieter die Fertigstellung an uns es erfolgt die Gesamtabnahme, die vom Kunden nicht wegen solchen Mängeln verweigert werden darf, die schon während der Teilabnahme zu erkennen waren.

6.16.

Die Abnahme des Werks gilt auch ohne förmliche Abnahmeerklärung durch den Kunden spätestens dann als erfolgt, wenn der Kunde die angepasste Plattform produktiv genutzt hat (bspw. für ein konkretes Event), ohne das eine Mängelrüge erfolgt wäre. Ebenso wird die Abnahme dann angenommen, wenn der Anbieter den Kunden zweimal vergeblich unter Fristsetzung zur Abnahme aufgefordert hat und der Kunde bis zum Ablauf der letzten Frist nicht nachvollziehbar schriftlich begründet hat, weshalb eine Abnahme noch nicht erfolgen kann. 

6.17.

Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die nicht vorab in einem Pflichtenheft zwischen den Parteien abgestimmt waren oder solchen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.

6.18.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Solche Wünsche werden jedoch im Einzelfall vom Anbieter auf Umsetzbarkeit in zeitlicher und tatsächlicher Hinsicht geprüft. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist.

6.19.

Die Parteien vereinbaren, dass alle vom Anbieter im Rahmen des Auftrages entworfenen, hergestellten, gelieferten Grafiken, Texte, Designelemente, Banner, Layouts etc. urheberrechtlich geschützt sind.

6.20.

Soweit und solange es zwischen den Parteien keine anderweitige Vereinbarung gibt, erwirbt der Kunde lediglich einfache Nutzungsrechte an den geistigen Schöpfungen des Anbieters.

6.21.

Der Anbieter behält sich alle Rechte an den (auftragsgemäß) erstellten Werken ausdrücklich vor.

6.22.

Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Plattform im Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente des Anbieters für die Plattform in anderer Form zu nutzen.

7. Nutzung der Plattform (SaaS) / Verfügbarkeit

7.1.

Der Anbieter ermöglicht dem Kunden bis zum Abschluss des damit durchzuführenden Events auf die Plattform online zuzugreifen und die dort zur Verfügung stehenden Funktionalitäten zu nutzen.

7.2.

Der Anbieter kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Plattform oder gespeicherter Daten dies erfordern und in der Abwägung die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht eindeutig überwiegen.

7.3.

Der Anbieter als Reseller / Host hat keinen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Plattform. Der Anbieter selbst gewährleistet daher lediglich die Verfügbarkeit im Rahmen seines eigenen Einflussbereichs unter der Maßgabe, dass geringfügige Zeiträume der Nichtverfügbarkeit zum Zwecke der Mängelbeseitigung u.ä. im Hinblick auf seinen eigenen Leistungsumfang. Der Anbieter wird die Durchführung solcher Mängelbeseitigungsmaßnahmen, soweit möglich, jedoch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Bei mangelhafter Erreichbarkeit von mindestens drei Veranstaltungen über einen Zeitraum von 2 Wochen steht dem Vertragspartner ein Recht zur Kündigung zu.

7.4.

Während der Dauer des konkreten Events des Kunden werden keine Mängelbeseitigungsmaßnahmen in diesem Sinne durchgeführt, es sei denn dies wäre ausnahmsweise zwingend erforderlich, um den weiteren Ablauf des Events sicherzustellen.

7.5.

Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit des Internet insgesamt oder der zur Verbindungsherstellung zum Service des Anbieters erforderlichen Infrastruktur Dritter (Access-Provider, Backbones, DNS-Server o.ä.) und kann daher für solche Umstände auch keine Verfügbarkeitszusagen machen und dafür auch nicht haften.

8. Höhere Gewalt, Teilleistungen

8.1.

Angaben zu Leistungszeitpunkten sind Verbindliche Leistungstermine müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

8.2.

Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Erbringung der Leistung nicht in der Lage ist, weil zur Belieferung des Kunden ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen sodann nicht erfüllt, ist der Anbieter dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Leistungsmöglichkeit. Falls die Bezahlung des Preises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.

8.3.

Solange der Anbieter

(a) auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder

(b) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb des Anbieters (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, Naturkatastrophen (Erdbeben, Unwetter, Pandemie, Epidemie u.ä.) gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist („höhere Gewalt“), gelten Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung („Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Der Anbieter teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

8.4.

Wurden im Falle der 8.2. und 8.3. im Hinblick auf die Lieferung / Leistung bereits Zahlungen durch den Kunden vorgenommen, sind diese zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen bzw. Lieferungen im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt kann jedoch der auf diese Leistungen bzw. Lieferung entfallende Teil der vereinbarten Vergütung verlangt werden. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.

8.5.

Teilleistungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teilleistungen sind vom Kunden in diesen Fällen anzunehmen.

9. Pflichten & Zusicherungen des Kunden

9.1.

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Er hat daher alle Daten, die auf der Plattform verfügbar sein sollen, zur schnellen Wiederherstellung für die Dauer des jeweiligen Events bei sich zu speichern.

9.2.

Der Kunde ist im Übrigen zur regelmäßigen, gefahrentsprechenden, mindestens jedoch zur täglichen Datensicherung und zur Erstellung von Sicherungskopien, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten, verpflichten.

9.3.

Der Kunde sichert zu, dass er für einen eventuellen Zugang zum Backend der Software ein sicheres Passwort nach dem Stand der Technik wählt und dieses Dritten gegenüber geheim hält. Weiß der Kunde oder hat er Anlass zu vermuten, dass Dritte in den Besitz der Zugangsdaten gelangt sind, hat er dies dem Anbieter unverzüglich Der Anbieter hat keine Möglichkeit das Passwort einzusehen und wird dem Kunden nur zu Login-Zwecken, zum Ändern des Passwortes oder zum Löschen des Accounts nach dem Passwort fragen.

9.4.

Der Kunde ist verpflichtet erkennbare Mängel unverzüglich dem Anbieter Mängel im Sinne dieser Vereinbarung liegen dann nicht vor, wenn ein Fehler darauf basiert, dass die Hard- und Software der an der Veranstaltung teilnehmenden (wie z.B. Vertriebspartner, Teilnehmer, Sponsoren, Beschäftigte des Kunden) nicht dem Stand der Technik entspricht, insbesondere die Browserversion nicht aktuell ist.

9.5.

Der Kunde verpflichtet sich die Software nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges und nur für eigene Zwecke zu nutzen.

9.6.

Der Kunde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Software von seinen Kunden und von ihm selbst erhoben und von ihm bzw. vom Anbieter vereinbarungsgemäß verarbeitet werden rechtmäßig und zulässig erhoben und verarbeitet werden. Die

Parteien verpflichten sich parallel einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung des Anbieters für den Kunden nach Artikel 28 DSGVO zu schließen. Sollte der Anbieter als Auftragsverarbeiter solcher Daten Ansprüchen Dritter (bspw. von Betroffenen oder von Aufsichtsbehörden) ausgesetzt sein, so stellt ihn der Kunde von solchen Ansprüchen frei.

Dies gilt, soweit diese Ansprüche auf einem Fehlverhalten des Kunden beruhen, dem Kunden unverzüglich vom Anbieter jede Möglichkeit zur Verteidigung gegen solche Ansprüche eingeräumt wurden und die Ansprüche gleichwohl rechtskräftig festgestellt wurden.

10. Eingestellte Inhalte

10.1.

Der Kunde ist selbst und alleine für von ihm eingestellte Inhalte verantwortlich. 

10.2.

Der Kunde verpflichtet sich, die Rechte Dritter zu wahren, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, sowie Nutzungs-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte.

10.3.

Der Kunde verpflichtet sich, keine pornografischen, gegen die guten Sitten verstoßende oder rechtswidrige Inhalte gleich welcher Art Dazu gehören z.B. auch jugendgefährdende, rechts- oder linksradikale, anstößige, menschenverachtende, gewaltverherrlichende, beleidigende, verleumderische oder sonstige vergleichbare Inhalte. Gleiches gilt für die Verlinkung zu solchen oder vergleichbaren Inhalten.

10.4.

Soweit der Kunde selbst oder der Teilnehmer einer Veranstaltung des Kunden (wozu auch Sponsoren, Kooperationspartner und dergleichen gehören) Bilder, Texte, Videos und dergleichen einstellt, versichert er, entweder selbst die hierfür erforderlichen Rechte zu haben (z.B. in dem er den Text selbst geschrieben, das Bild selbst gemacht hat) oder sich zumindest vorab die nötige Zustimmung von dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B. dem Autor des Textes, dem Fotograf des Bildes, den abgebildeten Personen) beschafft zu haben.

10.5.

Inhalte, die unter dem Verdacht stehen, Rechte Dritter zu verletzen, können vom Anbieter unmittelbar ohne Rücksprache jederzeit korrigiert, gesperrt bzw. gelöscht werden.

11. Service und Support durch den Anbieter

11.1.

Der Anbieter stellt – wenn und soweit angeboten und beauftragt – im Vorfeld der Plattformnutzung in der Phase der Einrichtung und Parametrierung der Software für das vom Kunden geplante Event, sowie während der Durchführung dieses Events dem Kunden Service- und Supportleistungen zur Verfügung.

11.2.

Im Rahmen der Service- und Supportleistungen schuldet der Anbieter keinen Erfolg, sondern das Tätigwerden und das Bemühen im Rahmen des Supports zu helfen. Der Anbieter erbringt hierfür Leistungen zur Problembeseitigung im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen und bedienfehlerfreien Nutzung der Software. Erforderlichenfalls wird sich der Anbieter hierzu an den Plattformbetreiber RingCentral events wenden bzw. mit diesem zusammenarbeiten.

11.3.

Supportleistungen im Sinne dieses Vertrages umfassen insbesondere nicht:

  • Die Behebung von Problemen, die durch
    (i) Anwenderfehler oder Bedienfehler, insbesondere Benutzung der Software im Widerspruch zur Anwendungsdokumentation,
    (ii) Missbrauch,
    (iii) vorsätzliche und/oder mutwillige Beschädigung, (iv) unsachgemäß durch den Kunden und/oder seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte durchgeführte Pflege-, Wartungs- oder Serviceleistungen herbeigeführt worden sind;
  • Die Unterstützung bei der Beseitigung von Störungen, die auf äußere Einwirkungen, wie Stromausfall, Feuchtigkeit, Probleme des Netzanbieters oder Zugangsproviders oder höhere Gewalt zurückzuführen sind;
  • Anpassung der Plattform an individuelle Bedürfnisse des Kunden, Programmänderungen und -ergänzungen, soweit diese über den vereinbarten oder hier geregelten Umfang hinausgehen;
  • Datenübernahme aus anderen Programmen;
  • Schulungen;
  • Installation und Bereitstellung von Drittanbieter-Software.

Diese Leistungen werden ggf. nach Wahl des Anbieters im Einzelfall aufgrund eines separaten Vertrages gegen Vergütung nach Zeitaufwand, nach individueller Aufwandsabschätzung oder nach der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters erbracht, wobei eine Pflicht zur Annahme solcher Aufträge für den Anbieter nicht besteht.

11.4.

Der Anbieter beginnt innerhalb angemessener Frist mit der Prüfung und Behebung ihm gemeldeter Nach einer Fehlermeldung des Kunden wird der Anbieter innerhalb seiner üblichen Geschäftszeiten unter Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel mit der Fehlerbeseitigung beginnen.

11.5.

Wenn und soweit vom Kunden im Einzelfall ein entsprechend weitergehender Supportservice gebucht wurde, wird während einer Veranstaltung unverzüglich mit der Fehlerbehebung begonnen und dann nicht nur im Rahmen der Geschäftszeiten des  Anbieters.

11.6.

Art und Weise der Bearbeitung und Erledigung der Anfrage des Kunden (z.B. per E-Mail oder per Rückruf) und Art und Weise der Fehlerbeseitigung stehen im Ermessen des Anbieters.

11.7.

Die Beseitigung eines Fehlers kann auch in Form von Handlungs- bzw. Umgehungsanweisungen gegenüber dem Kunden Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen, es sei denn, dies ist ihm nicht zumutbar.

11.8.

Ist die Bereitstellung einer Hotline für den Support vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten fachkundiges Personal zur Hilfe per Telefon zur Verfügung. Anspruch auf Erreichbarkeit der Hotline außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder an Wochenenden, Feiertagen etc. besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.

11.9.

Der Anbieter wird auf Wunsch des Kunden die nachfolgend aufgeführten Leistungen, die mit der Plattform in Zusammenhang stehen und die nicht in den Leistungen der Wartung enthalten sind, im Rahmen seiner

betrieblichen Möglichkeiten gegen eine separat zu vereinbarende Vergütung, sonst gegen die üblichen Sätze erbringen:

  • Leistungen des Anbieters vor Ort beim Kunden;
  • Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Bürozeiten des Anbieters vorgenommen werden;
  • Leistungen an der Plattform, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nichtbeachtung der Anwendungsdokumentation, erforderlich werden;
  • Leistungen an der Plattform, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände erforderlich werden;
  • Anpassungen der Plattform, die über die vom Anbieter bereits gelieferten Anpassungen hinausgehen und beispielsweise aus geänderten bzw. neuen Nutzungsanforderungen des Anwenders resultieren.

11.10.

Der Kunde wird den Anbieter im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen. Er wird Fehlermeldungen dem Anbieter so übermitteln, dass dieser möglichst alle erforderlichen Informationen zur Erkennung und Beseitigung des Fehlers erhält. Der Kunde hat hierfür die aufgetretenen Symptome sowie die System- und Hardwareumgebung zu benennen und den Mangel unter Angabe von für die Mangelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zu melden. Der Kunde hat Nachweise in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, mit denen der Fehler bzw. der aufgrund eines Fehlers generierte fehlerhafte Output reproduziert werden kann. Hierzu gehören auch Screenshots.

 

11.11.

Der Kunde hat dem Anbieter Zugang zu allen Informationen und Systemeinrichtungen in dem Umfang zu gewähren, wie dies erforderlich ist, um die Supportleistungen zeitgerecht zu erbringen.

11.12.

Der Kunde wird alle im Zusammenhang mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereithalten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglichen.

 

11.13.

Die Vergütung für die Supportleistungen wird in dem zugehörigen Angebot dem Einzelauftrag vereinbart. Im Zweifel gelten die üblichen Sätze des Anbieters als vereinbart. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie oft Leistungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Leistungen sind nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste des Anbieters gesondert zu vergüten.

11.14.

Ansprüche wegen mangelhafter Supportleistungen verjähren innerhalb eines Jahres.

11.15.

Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für erbrachte Supportleistungen erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an der Plattform Änderungen vornehmen, denen der Anbieter vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.

11.16.

Sofern vom Anbieter erbrachte Leistungen nicht unter die Sach- und/oder Rechtsmängelhaftung fallen und auch nicht von der Supportvergütung erfasst sind, trägt der Kunde die Kosten für alle Maßnahmen des Anbieters, die dieser aufgrund einer Mangelmeldung des Kunden erbracht hat und für erforderlich halten durfte nach Maßgabe der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze des Anbieters.

12. Nutzungsrecht an der Plattform

12.1.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches und zeitlich auf die Dauer der Laufzeit des Vertrages (in der Regel bis zum Ende des konkreten Events gemäß Auftrag/Angebot) beschränktes Nutzungsrecht an der Plattform.

12.2.

Die Nutzung der Plattform ist zulässig, soweit sie dem Verwendungszweck gemäß dieser Vereinbarung und des jeweiligen Angebots/Auftrags und den „Terms & Conditions „von RingCentral events (https: /RingCentral events.com/terms) nicht widersprechen.

12.3.

Wenn und soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Nutzungsberechtigung automatisch mit dem Ende des konkreten Events gemäß des jeweiligen Angebots/Auftrags.

12.4.

Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen sind unzulässig. Der Anbieter räumt dem Kunden solche anderen oder weitergehenden Nutzungsrechte ausdrücklich nicht ein.

12.5.

Der Anbieter behält sich vor, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig Verpflichtungen dieser Vereinbarung verletzt oder Dritten unbefugt die Nutzung der Plattform ermöglicht hat und der Kunde nach Mahnung des Anbieters mit angemessener Fristsetzung, dies nicht unterlässt.

13. Schadensersatz / Haftungsfreistellung / Rechte Dritter

13.1.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den Schaden zu ersetzen, der diesem aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden entsteht.

13.2.

Der Kunde stellt den Anbieter im Falle der Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen von dessen Haftung gegenüber Dritten Er wird dem Anbieter hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich Anwaltsgebühren, Folgeschäden, entgangenen Gewinn u.ä. auf Nachweis erstatten. Das gilt dann nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat.
Dies gilt, soweit diese Ansprüche auf einem Fehlverhalten des Kunden beruhen, dem Kunden unverzüglich vom Anbieter jede Möglichkeit zur Verteidigung gegen solche Ansprüche eingeräumt wurden und die Ansprüche gleichwohl rechtskräftig festgestellt wurden.

13.3.

Werden durch die Nutzung der Plattform durch den Kunden Rechte Dritter verletzt, wird der Kunde die vertragswidrige rechtswidrige Nutzung nach Aufforderung durch den Anbieter sofort einstellen.

14. Haftung des Anbieters

14.1.

Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, stets nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

14.2

Bei einer nur einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter Kardinalpflichten) ist die Haftung – soweit der Schaden nicht Leib, Leben oder Gesundheit oder eine versprochene Garantie betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der jeweils vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind solch vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

14.3.

Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, haftet der Anbieter dafür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.

15. Datenschutz / Personenbezogene Daten

Der Kunde sorgt dafür, dass die Teilnehmer an seinem Event (wozu auch Sponsoren, Kooperationspartner und dergleichen gehören) in die Speicherung und Verarbeitung der von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten wirksam einwilligen. Dies gilt auch für die Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Nutzung der Software übermittelt werden und für die Nutzung von Cookies durch RingCentral events zur Ermöglichung der Identifikation. Die Einwilligung umfasst auch den Umstand, dass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Aufklärung eines Missbrauchs der Plattform und zur Rechtsverfolgung auch bis zu 3 Monate über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus speichert.

 

16. Rechte an der Plattform

16.2.

Sämtliche Kennzeichenrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an den im Rahmen der Einrichtung und des Customizing individuell durch den Anbieter erstellten grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen dem Anbieter zu und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst wie verwertet werden.

16.2.

Sämtliche Kennzeichenrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an den im Rahmen der Einrichtung und des Customizing individuell durch den Anbieter erstellten grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen dem Anbieter zu und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst wie verwertet werden.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine der hier geregelten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Falle bemühen, die (teilweise) unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der (teilweise) unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.

18. Rechtsordnung / Gerichtsstand / Abtretung / Aufrechnung / Kommunikation

18.1.

Für die Geltung dieser Nutzungsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, wie dem UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung.

18.2.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

18.3.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nicht abgetreten oder sonst wie übertragen werden, ohne dass die andere Partei zuvor zugestimmt hat.

18.4.

Der Kunde kann die Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

18.5.

Liegt dieser Vertrag in mehreren Sprachfassungen vor, so ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung rechtlich verbindlich.